Arbeitsverhältnisse und alle mit diesen im Zusammenhang stehende Fragen gehören zum Arbeitsrecht.
Hier stellen sich beispielshaft folgende Fragen:
Im individuellen Arbeitsrecht betreuen wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und begleiten wir neben dem Arbeitgeber auch Betriebs- und Personalräte.
Bei Beratungsbedarf zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf!
Das Baurecht unterteilt sich in das private und das öffentliche Baurecht.
Das private Baurecht regelt die Beziehungen zwischen den am Bau beteiligen Personen und deren Rechte und Pflichten bei der Durchführung des Bauvertrages, wie etwa
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die Regeln des Werkvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B).
Oft entstehen beim Bau spezifische Baumängel oder Bauverzögerungen.
Haben auch Sie Probleme bei Ihrem Bauvorhaben oder werden unberechtigte Ansprüche gegen Sie als Bauunternehmer erhoben, beraten oder vertreten wir Sie gerne. Gerne sind wir auch bei der Vertragsgestaltung behilflich. Bitte zögern Sie nicht und nehmen mit uns Kontakt auf.
Das öffentliche Baurecht als Teil des deutschen besonderen Verwaltungsrechtes regelt die Zulässigkeit, die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens in der Beziehung des Bürgers zur öffentlichen Verwaltung
Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das Bauplanungsrecht (Bundesrecht) und das Bauordnungsrecht (Landesrecht).
Bauplanungsrecht
Wie kann die Gemeinde bestimmen, in welcher Weise ihr Gemeindegebiet baulich genutzt werden soll? (sog. Bauleitplanung)
Regelungen der Bauleitplanung finden sich im Wesentlichen im Baugesetzbuch (BauGB) und der das BauGB ergänzenden Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Für Sie als Bürger hat dies ggf. Auswirkungen,
Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technischen Anforderungen an bauliche Anlagen sowie die Abwehr von Gefahren, welche von diesen ausgehen.
Für Sie als Bürger oder auch als betroffener Nachbar stellt sich meist vordringlich die Frage, ob ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und welche rechtlichen Mittel zur Verfügung stehen, das von Ihnen Gewollte zu erreichen. Insbesondere stellen sich hier die Fragen
Hat die Behörde Ihren Bauantrag abgelehnt oder verlangt von Ihnen beispielsweise den Abriss Ihres Baus oder ärgert Sie das Bauvorhaben Ihres Nachbarn, beraten oder vertreten wir Sie gerne. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
vor dem Erbfall (z.B.):
nach dem Erbfall (z.B.):
Bei Beratungsbedarf zögern Sie bitte nicht und nehmen Sie Kontakt auf.
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Geregelt werden die durch Verlöbnis, Ehe und Lebenspartnerschaft eingegangenen Rechtsverhältnisse sowie deren Auflösung, beispielsweise durch Scheidung.
Außerdem regelt das Familienrecht die Beziehungen der Personen, die durch Verwandschaft miteinander verbundenen sind.
Diese juristischen Definitionen geben indes nicht wieder, in welcher emotionalen Lage sich der Mensch befindet, der um eine juristische Beratung nachsucht.
Oftmals befinden sich meine Mandanten in einer für sie existenziell bedrohlichen Ausnahmesituation. Die Trennung von einem Partner oder dem eigenen Kind ist eine extreme psychische Belastung und die Reaktionen hierauf ähneln denen bei der Trauer um einen engen Verwandten.
In dieser Situation möchte ich Ihnen verlässlich und mit kühlem Kopf beistehen, dabei individuell auf Ihre Probleme eingehen und eine für Sie maßgeschneiderte Lösung entwickeln.
Typische familienrechtliche Belange, zu denen ich Sie berate sind:
Die verschiedenen Beteiligten, wie das Familiengericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und dessen Träger, wie bspw. die Caritas und Volkssolidarität sowie auch psychologische Sachverständige sind bei rechtlichen Konflikten im Bereich Sorgerecht und Umgang in die Lösung eingebunden. Ein Austausch von Erfahrungen der verschiedenen Institutionen ist unerlässlich. Hierzu treffen sich alle Beteiligten im Arbeitskreis für Familienrecht Greifswald, dem auch ich angehöre.
Auf mein Engagement und meine Kompetenz können Sie zählen! Wenn Sie eine Frage haben, nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf.
Fachanwältin für Familienrecht
Das Gesellschaftsrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet mit Bezug auf Personenvereinigungen des Privatrechts.
Hierzu zählen insbesondere
Im Bereich des Gesellschaftsrechts sind wir unter anderem bei Unternehmensgründungen, der Klärung von Gesellschafterstreitigkeiten und dem Abhalten von Gesellschafterversammlungen behilflich.
Wenn Sie Fragen rund um diese Punkte haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht und nehmen mit uns Kontakt auf.
Dabei stehen wir unseren Mandanten sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren zur Seite!
Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie in mietrechtlichen Belangen Hilfe benötigen!
Wir beraten Sie, welche Ansprüche Sie gegenüber der Fluggesellschaft und/oder dem Reiseveranstalter haben.
Zögern Sie nicht und nehmen mit uns Kontakt auf.
Wenn diese oder ähnliche Fragen Sie umtreiben, zögern Sie nicht und nehmen Kontakt zu uns auf!
Frau Rechtsanwältin Bartsch steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!
Einer Straftat beschuldigt zu werden, geht schneller als gedacht! Dann gilt es, das Richtige zu tun!
Die wichtigste Grundregel lautet, keine vorschnellen Erklärungen gegenüber Polizei oder Staatsanwalt abzugeben.
Auch in der schlimmsten Stresssituationen und unter Druck, besteht stets die Möglichkeit, zuerst anwaltlichen Rat einzuholen! Zögern Sie nicht und nehmen mit uns Kontakt auf.
Ordnungswidrigkeiten
Sie haben wegen eines solchen oder anderen Verstoßes einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Zögern Sie nicht und nehmen mit uns Kontakt auf.
Verkehrsstraftaten
Ihnen wird eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Zögern Sie nicht und nehmen mit uns Kontakt auf.
Gewährleistungsansprüche aus einem Pkw-Kauf
Wir beraten Sie auf diesem Gebiet umfassend und sind Ihnen gern bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche behilflich. Zögern Sie nicht und nehmen mit uns Kontakt auf.
Verkehrsunfall
Wir beraten Sie, wie Sie sich nach einem Verkehrsunfall richtig verhalten, welche Schadenersatz- und ggf. Schmerzensgeldansprüche Sie haben und sind Ihnen gern bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall behilflich. Zögern Sie nicht und nehmen mit uns Kontakt auf.
Bei Beratungsbedarf zögern Sie bitte nicht und nehmen Sie Kontakt auf.
Das Zivilrecht regelt insbesondere die vertraglichen Ansprüche der Bürger untereinander, wie beispielsweise Ansprüche aus
Jede Form von Störung dieser Verträge kann unter Umständen zu juristischen Auseinandersetzungen führen. Es gibt Mängel zu beklagen? Es wurde schlecht, zu spät oder unvollständig geliefert? Sie haben Ihr Geld nicht bekommen? Sie wollen Ihre Ansprüche durchsetzen oder unberechtigte Ansprüche der Gegenseite abwehren?
Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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